Unsere Pensionsgäste müssen einen Impfschutz gegen Katzenschnupfen Katzenseuche Katzenleukose mit ihrem Impfausweis nachweisen.
Die Impfungen dürfen nicht älter als 1 Jahr und nicht jünger als 2 Wochen sein! (Der Impfausweis verbleibt während der Pensionszeit bei uns, so haben wir im Bedarfsfall auch den Hinweis auf den behandelnden Tierarzt.)
Die Tollwut-Impfung benötigen unsere Pensionsgäste nicht, es ist aber sicherlich bei Freigängern eine sinnvolle Ergänzung des Impfschutzes.
Weitere Hinweise zu den einzelnen Impfungen finden Sie unter den entsprechenden Buttons. Sicherlich wird auch Ihr Tierarzt Sie gerne zu diesem Thema beraten!
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